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1.17 Das Amt Grohnde

Bis 1532 gehörte Esperde zum Amt Ohsen, das bis 1408 in teilweise eversteinischem Besitz war.

 

Mit einer kurzen Unterbrechung, kam 1555 durch eine Verpfändung des Herzogs Erich von Calenberg an Christoph von Münchhausen Esperde endgültig an das Amt Grohnde.

Die Meier, Köthner und Beibauern bildeten eine unter einem Bauermeister stehende Dorfgemeinschaft. Sie wurden der Reihe nach (Reihestellen) mit dem Spann- oder Handdienst auf den Ländereien oder Hofflächen der Amtsverwaltung eingesetzt.

Entsprechend ihren Lasten waren die Inhaber der Reihestelle an der Nutzung der Gemeinheit (Almende) beteiligt. Diese bestand in dem Recht, Vieh auf der Gemeindeweide, den Anger oder Kamp, zu treiben, in Holznutzung, Schweinemast im Walde usw.. Nicht zum Gemeinde- verband gehörten die seit etwa 1800 vorkommenden Anbauern. Die alten bäuerlichen Verbände blieben nach der Verkopplung als Realgemeinde für die Reihestellen bestehen.

Der Meier war mit dem von ihm bewirtschafteten Hof, der Köthner mit seiner Hausstelle bemeiert, das heißt, er hatte kein Eigentum daran, sondern nur ein erbliches Nutzungsrecht. Eigentümer war der Grundherr (Landesherr, Adlige, Klöster oder Kirchen).

Der bäuerliche Wirt hatte dem Grundherren Hofzins, Meierzins und Dienste, dem Zehntherren den Zehnten zu leisten. Der Hofzins war mehr eine Anerkennungsgebühr und bestand aus etlichen Hühnern oder Stiegen Eiern. Der Kornzehnte musste in Grohnde abgeliefert werden. Der Amtschreiber war mit der Annahme des Korns in der Zehntscheune zuständig.

 

Drückend waren die Herrendienste. Ein Meier hatte pro Woche mit 2 Pferden und 1 Mann auf dem Amt zu arbeiten. Ein Köthner hatte 1mal in der Woche Handdienst zu leisten. In der Ernte erhöhte sich die Dienstleistung auf das Doppelte. Insgesamt wurden 1753 für Amtszwecke 220 Spanndiensttage und 999 Handdiensttage geleistet, für Amtslandwirtschaft 2770 Spanndiensttage und 11160 Handdiensttage.

 

Die Domänenwirtschaft befriedigte ihren Arbeitsbedarf völlig aus den Diensten der Amtsuntertanen. Natürlich waren diese Leistungen noch nicht alle Abgaben. Schwer war die Bevölkerung durch weitere Steuern belastet, das waren: Landschatz, Scheffelschatz, Schulschatz, Fräuleinsteuer (bei Verheiratung einer Prinzessin), Knechtegeld, Abgaben von Bier und Branntwein, Reichssteuer, Fouragegeld für das Militär, Kopfsteuer

 

Bei einem Verkauf von 5 Fuder Korn hatte der Meier 1825 einen Erlös von ca. 140 Rthr.,  

 

an Grundsteuer rund

60 Rthr.

an Dienstgeld ca.       

25 Rthr.

an Kavalleriegeld

20 Rthr.

 

und somit kaum Deckung für Löhne und sonstige Ausgaben.

An Handwerkslohn für Schmied und Stellmacher hatte ein Vollmeier jährlich 60 - 100 Rthr. aufzubringen.

Durch die Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833 erhielt der Bauer das Recht, alle Zinsen, Zehnten, Dienste und sonstige Realkosten abzulösen. Die Ablösung erfolgte durch den 24fachen Gegenwert der jährlichen Leistungen.

Durch diese Gesetze wurden Meier, Köthner und Beibauern freie Grundeigentümer, die nur die jedem Staatsbürger auferlegten Steuern und Lasten zu tragen hatten.

 

Ab 1859 ist das Amt Grohnde-Ohsen dem Amt Hameln zugelegt, woraus später, durch weitere Zusammenlegungen, der Kreis Hameln entstand.

 

 

Ohsen - Grohnde - Esperde[i] [ii]

 

Die Grafen von Everstein und die Edelherren von Homburg erweitern nach dem Sturz Heinrich des Löwen 1180 ihren Landbesitz. Der Herrschaftsbereich der Dynastien überschnitt sich und war nie in festen Grenzen. Zu damaliger Zeit waren die Eversteiner auf Holzminden, Polle, Ottenstein, Aerzen, Hämelschenburg, Ohsen und Vogtei Hameln ausgerichtet. Die Homburger hatten ihren entsprechenden Machtbereich bei den Klöstern Amelungsborn und Kemnade, sowie Bodenwerder, Grohnde und der Vogtei Tündern.

 

Die Homburger waren treue Gefolgsleute der Welfenherzöge. Die Eversteiner standen auf der Seite Kaiser Friedrich Barbarossa, später traten sie in den Bund mit dem Bistum Köln. 1259 übertrug Graf Conrad von Everstein dem Erzbischof von Köln die Burg Ohsen und nahm sie zur Hälfte als Lehen. Graf Otto von Everstein und Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg waren 1360 gemeinsame Besitzer von Burg Ohsen und gelobten Burgfrieden.

 

Der Herzog verpfändete seinen Teil der Burg an den Edelherren Siegfried von Homburg; somit herrschten die Eversteiner und Homburger gemeinschaftlich auf Ohsen.

 

Graf Hermann von Everstein verlobte 1408 seine fünfjährige Tochter mit dem Sohn von Herzog Bernd von Braunschweig-Lüneburg und gab unter anderem seinen Teil der Burg Ohsen als Brautschatz mit.

 

Der betagte Heinrich von Homburg vermachte seine Herrschaft, da er keine männlichen Erben hatte, 1409 den Herzögen Heinrich und Bernd von Braunschweig-Lüneburg.

Durch einen Vorvertrag erhielten die Grafen von Spiegelberg die Burg Grohnde von den Homburgern.

 

Bei der Fehde 1421 zwischen dem Bischof von Hildesheim und seinen Verbündeten Graf von Spiegelberg mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg kam es zur Eroberung von Grohnde und Ohsen. Das eingenommene Grohnde wurde von den Herzögen an die Gebrüder von Klenke verpfändet, während sie längere Zeit in Ohsen selbst gewohnt haben.

 

Bei der Erbteilung 1428 erhielt der Herzog Bernd das Fürstentum Lüneburg, unter anderem mit Grohnde und Herzog Wilhelm das Fürstentum Braunschweig mit Ohsen.

Trotz der Fehde von 1421, verpfändete 1436 Herzog Wilhelm Ohsen an die Grafen von Spiegelberg für eine Pfandsumme von 4200 rheinische Gulden. Fast hundert Jahre wurden die Spiegelberg Pfandbesitzer von Ohsen.

 

Am 13. April 1533 verschrieb Herzog Erich von Braunschweig-Lüneburg den Brüdern von Bortfeld für 11200 Goldgulden Pfand das Haus Ohsen mit allem Zubehör, Dörfern und Leuten.

 

Im 15. Jahrhundert finden wir Esperde und Bessinghausen zum Gericht Ohsen gehörig, bis sie 1532 und endgültig 1555 durch Pfändung des Herzogs Erich an Christoph von Münchhausen zum Amt Grohnde kamen.

 

Durch das Edikt vom 12. Oktober 1823 wurde das Amt Ohsen zum Amt Grohnde-Ohsen, zugeschlagen und nannte sich nun Amt Grohnde-Ohsen, bis es 1859 an das Amt Hameln angeschlossen wurde. Somit war Esperde 304 Jahre in der Verwaltung des Amtes Grohnde eingebettet.

 

1867 beschnitt die Regierung die Souveränität der Ämter und legte Hameln, Lauenstein und Polle, sowie die Städte Hameln und Bodenwerder zusammen, welches die erste Stufe des Kreises Hameln war.

 

Am 1.April 1885 begann die Geschichte des preußischen Kreises Hameln, welcher noch durch das Amt Coppenbrügge erweitert wurde.

 

 

Wüstungen50

 

Lomeringhausen (früher auch Lomeringhusen)

 

Diese Wüstung lag zwischen Esperde und Heyen.

Lomeringhausen ist im 13. Jahrhundert als zum Kirchspiel Börry gehörend verzeichnet. Die Ortschaft gehörte zum Amt Grohnde.

Darüber hinaus hatten die Homburger mindestens über einen Teil des Ortes die Lehnsherrschaft.

1291 ist im Lehnsregister Bodo v. Homburg ein Hartmann de Dudingen im Zusammenhang mit Lomeringhausen aufgeführt, der wahrscheinlich ein Lehnsmann der Homburger war.

Nach 1498 soll dieser Ort nicht mehr bestanden haben.

 

Dissihausen (früher auch Dissihusen)

 

Für die Wüstung Dissihausen wird die Lager oberhalb Wegensen zwischen Heyen und Esperde angegeben. Nach uns bisher vorliegenden Informationen wird die Entstehung wie für viele andere Wüstungen des Bereiches Emmerthal in sächsischer (um 800 n. Chr.) Zeit vermutet.

Der Ort gehörte zum Amt Grohnde. Für die kirchlichen Belange war er dem Kirchspiel Börry zugeteilt.

Nach 1472 soll Dissihausen nicht mehr bestanden haben.


 

[i] Amt Ohsen und Amt Grohnde, von Hans Berner

[ii] Geschichte des Kreisgebietes Hameln-Pyrmont, von Dr. M. Oppermann