3.2 Landbesitz
Die Kirche in Esperde hatte einen bedeutenden Landbesitz, im ganzen etwa 72 Morgen Land, welche an verschiedene Besitzer gegen Entrichtung eines bestimmten Maßes der Feldfrüchte verpachtet wurde. Ebenso hatte die Pfarre einen Meierhof zu eigen, der sich schon damals im Besitzes eines Lüdeke Sasse befand. Den geringen Hofzins von 5 Kortling, den er entrichten sollte, war nur eine leere Form, war in Wirklichkeit schon lange nicht entrichtet. Es zeigt sich hier, dass in den unruhigen Zeiten die Besitzverhältnisse sehr unsicher und schwankend waren. Es war kein Pastor im Orte, der hier wohnte. Die Kirchenreform von 1539, die vielen Fehden und Kriege, auch der vielfache Wechsel in der kirchlichen Zugehörigkeit von Esperde, verschiedene Besitzansprüche von Kirche, Pfarre und Küsterei haben dazu beigetragen. Ähnliches ist nicht nur von Esperde sondern auch aus anderen Gemeinden unserer Gegend zu berichten. Damals wohnten in Esperde 4 größere Meierleute, welche zu Weihnachten auch Schweinsrippen, 7 kleinere Meierleute, welche nur Brot und Würste an die Pfarre und Küsterei zu entrichten hatten und 25 Köthner die Eier, Brot und Würste zu liefern hatten. Dem Pastor standen zur Seite die Vorläufer unserer jetzigen Kirchvorsteher. Die Altarleute, auch Altaristen genannt, weil sie den Altar besorgten, auf plattdeutsch ”Olderlue ” weil man zu diesem Amte erfahrene alte Leute nahm, meistens zwei, fertigten die Wachslichter für den Altar. Auch mussten sie auf den richtigen Eingang der Kircheneinkünfte achten, die Naturallieferungen einziehen und in Grohnde verkaufen oder mit den Verpflichteten ein zu entrichtenden Geldpreis vereinbaren.
Kirchenlandpächter 1813
Die Kirche Esperde hatte Anfang des 19.Jahrhundert ca. 72 Morgen.
Die hier aufgeführten Bauern sind davon die Pächter.
11. Januar 1813
Wie schon gesagt, die Kirche in Esperde hatte ziemlich bedeutenden Grundbesitz, im ganzen 72 Morgen Land, welche zu verschiedenen Besitzer gegen Entrichtung eines bestimmten Maßes der Feldfrüchte ausgetan waren. Im Jahre 1813 hat Schubach ein neues Protokoll hierüber aufsetzen lassen, nachdem die Besitzer von da ab für dieses Land Geldabgaben zu entrichten hatten, den sogenannten Kirchenlandzins, der noch heute in jedem Jahre zu Martini entrichtet wird. Das Protokoll hierüber lautet:
Geschrieben in Friedens-Schrift des
Cantons Börry, am Elften Januar
Achtzehnhundert und Dreizehn.
Nachdem der Schullehrer Georg Wilhelm Schubach in Esperde, als Rechnungsführer der dortigen Kirche, unter Genehmigung des Herrn Superintendenten Kern zu Börry, darauf eingetragen, der einjährigen Einnahmen in Esperde welche von Ihrer Länderey Kirchenzins entrichten müßen, zur Agnition [Anerkennung] dieser Grund-Abgaben vorgeladen werden möchten, und man sich Gerichtsseitig zu dem Ende unserer in die Commune Esperde begeben, so versammelten sich in den dortigen Schulhause die Land-Eigenthümer fast sämtlich in Person, in dem nur wenige durch geringsam legitimierte Bevollmächtige erschienen.
Dieselben gaben hierauf, jeder einzeln so wie sie hierunter nach der Grund-Assekurations-Nummer ihrer Wohnhäuser aufgeführt stehen, die im Besitz habende zinspflichtigen Länderey, sowie den Geldzins so sie an die Kirche zu Esperde davon zu entrichten schuldig wären, in anstehender Maße iskirten an und die Richtigkeit dieser Angaben wie folgt:
No= Neun Meyer Conrad Brünig, von einem Morgen Sechszehn Groschen bußen Mz. (Schweizer/Priem)
No= Sechszehn Köther Heinrich Ludewig Eickhof von Ein und ein drittel Morgen – Ein und zwanzig Groschen vier Pfennig bMz. (Eickhof-Brinkmann)
No= Siebzehn Köther Conrad Brockmann von zwey Morgen - Zwey und dreyßig Groschen bMz. (Otto Grupe)
No= Neunzehn Köther Christoph Ludwig Brockmann von einen Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Gasthaus Mosler)
No= Eilf Meyer Conrad Göhmann von Sieben und einen halben Moregen Drey Thaler Neun Groschen Vier Pfennig bMz. (Heinz Schacht)
No= Zwanzig Köther Danile Bonig, von Zwanzig Morgen zwey und dreißig Groschen bMz. (O. Beye – Bartsch)
No= Achtzehn Köther Anton Garbe, von Sieben und einem viertel Morgen drey Thaler Acht Groschen vier Pfennig bMz. (Barklage)
No= Ein und Zwanzig Köther Johann Heinrich Gocke von Zwey und einem halben Morgen Einen Thaler vier Groschen bMz. (Gödecke)
No= Zwey und zwanzig Köther Johann Schrader von zwey Morgen zwey und dreyßig Groschen bMz. (Fr. Brinkmann)
No= Sechs und Fünfzig Köther Christian Hellmer Namend deßen der anwesende dermalige Pächter deßen Nelle Israel Nathan Schlohs von Einen Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Fredebold)
No= Fünf und Zwanzig Köther Christoph Sagebiel von Drey Morgen Einen Thaler zwölf Groschen bMz. (Meine)
No= Sechs und Zwanzig Köther Johann Wilhelm Düvel von ein viertel Morgen Fünf Groschen bMz. (Düvel-Fröhlich)
No= Neun und Fünfzig Köther Georg Wilhelm Schubach von Ein und einen halben Morgen Vier und Zwanzig Groschen bMz. (Schule)
No= Drey und Zwanzig Der Köther Christoph Flentje von Vier und einem halben Morgen, Zwey Thaler bMz. (Baumert)
No= Zwey und Fünfzig Köther Ludewig Blume Wittwe von Ein und einem viertel Morgen Zwanzig Groschen bMz. (Albrecht)
No= Acht und Fünfzig Beybauer Anton Schütte Wittwe von einem halben Morgen Acht Groschen bMz.
No= Acht und Zwanzig Köther Johann Friedrich Kohlenberg von Zwey und einem halben Morgen Einen Thaler Vier Groschen bMz. (Menzel)
No= Sieben und Zwanzig Köther Christoph Düvel von zwey und einen halben Morgen, Einen Thaler Vier Groschen bMz. (Becker)
No= Drey und Dreyßig Köther Johann Christoph Kohlenberg von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Kohlenberg-Fröhlich)
No= Neun und Zwanzig Köther Anton Grupe von Ein und einem viertel Morgen Zwanzig Groschen bMz.(Schramm)
No= Acht und Dreyßig Köther Heinrich Wilh. Schmalkuche für deßen nachgelaßene Kinder deren mitanwesender Vormund Heinrich Schmalkuche, von Einem halben Morgen Acht Groschen bMz. (Sander)
No= Vier und Dreyßig Köther Heinrich Battram von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Lendorf)
No= Fünf und Dreyßig Köther Heinrich Sunte Wittwe Von Drey viertel Morgen Zwölf Groschen bMz. (Lendorf, abgerissen)
No= Ein und Fünfzig Köther Friedrich Sporleder von Zwey Morgen Zwey und Dreyßig Groschen bMz. (Reese)
No= Ein und Vierzig Köther Heinrich Beye von Ein und dreyviertel Morgen Acht und Zwanzig Groschen bMz. (Aldag)
No= Zwey und Dreyßig Köther Johann Heinrich Schmalkuche von Zwey Morgen Zwey und Dreyßig Groschen bMz. (Gründemann)
No= Zwey und Vierzig Köther Daniel Schmalkuche von Dreyviertel Morgen Zwölf Groschen bMz. (Wittkopp, abgerissen)
No= Neun und Dreyßig Köther Johann Heinrich Grupe für denselben deßen Sohn Heinrich Gruppe von einem halben Morgen Acht Groschen bMz. (Weßling)
No= Vierzig Köther Christoph Bode von Zwey Morgen Zwey und dreyßig Groschen bMz. (Schmalkuche)
No= Drey und Vierzig Köther Christoph Helms von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Bögeholz-Meyer)
No= Vier und Vierzig Köther Wilhelm Düvel von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Grupe-Lehnhoff)
No= Fünf und Vierzig Köther Iust Heinrich Brockmann von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Leweke – Waßmann)
No= Sechs und Vierzig Köther Johann Conrad Düvel von Ein und Dreyviertel Morgen Acht und Zwanzig Groschen bMz. (Gesterling-Köhler)
No= Dreyzehn Meyer Ernst Falke von Einem Drittel Morgen Fünf Groschen bMz. (Steinhoff)
No= Sieben und Vierzig Köther Conrad Wittkop von Drey und einem halben Morgen Einen Thaler Zwanzig Groschen bMz. (Strüber-Schacht)
No= Neun und Vierzig Köther Wilhelm Falke von Einem halben Morgen Acht Groschen bMz. (Marienhagen, abgerissen)
No= Acht und Vierzig Köther Christoph Grave von Einem Morgen Sechszehn Groschen bMz. (Köhler – Richter)
No= Sieben und Dreyßig Köther Conrad Schlüter von einem hlaben Morgen Acht Groschen bMz. (Schlüter-Meyer)
Schließlich
Erklärten die vor benannten Grundbesitzer, dass sie nicht im Stande wären, dass innehabende Kirchenland, nach der Feldlage und Nachbarn näher zu bezeichnen, weil solches zwischen ihrem übrigen Hoflande zerstreut umher liege, und sie selbst nicht wüssten, welche Stücke Hofland und welche Kirchenland wären, und nur auf der mit anwesende Schullehrer Schubach nicht im Stande, darüber Aufklärung zu verschaffen. Nachdem nun den Anwesenden dieses Agnitions=Protokoll noch einmal vorgelesen und solches von ihnen genehmigt worden, wurde damit diese Handlung beschlossen.
Infidem
Reitter Thielen
Friedrich=Richter Greffier
Für die Treue der Ausfertigung
Thielen
Greffier