Startseite Übergeordnete Seite

3.3 Kauf der Kirchenorgel

Die Gemeinde Esperde will 1766 den Kirchenbesuchern den Gottesdienst verschönen und kauft für die Kirche eine Orgel. Zahlreiche Zeugen bestätigen den Kaufvertrag. Es blieb nicht nur bei dem Orgelkauf, sondern die Gemeinde musste auch noch in der Kirche eine Prieche errichten.

 

Abschrift einer Kopie:

Nachdem der Orgel Baumeister Johann Andreas Zuberbier in der Kirche allhier zu Esperde eingefunden. So hat die Gemeinde von demselben eine neue Orgel bestellt und es wurde versprochen in drei Terminen zu bezahlen. Die neue Orgel kostet 175 Reichsthaler. Am heutigen Tage sind ihm bereits 2 ½ Thaler gegeben. Der erste Termin ist binne 14 Tagen mit 50 Reichsthalern, der zweite um Weihnacht mit 45 Reichsthalern und bei Ablieferung der Orgel, welches zwischen Ostern und Pfingsten 1767 geschehen soll, der letzte Termin überführt werden. Auch verspricht der Orgel Baumeister Zuberbier die Verfertigung der neuen Orgel von Prospect und Stimmen soll eintreffen, wie beide angelegten Anschlüsse ausweisen.

 

So geschehen Esperde, den 3ten Okt. 1766

 

Johann Andreas Zuberbier    Christian Grupe

Orgel Baumeister       Christian Düvel

            Bauermeister

 

Zeugen hierbei sind gewesen:

 

Christoph Kohlenberg, Wilhelm Göhmann, Hinr. Jürgen Gerling, Joh. Hinr. Schmalkocke, Johann Hinr. Heise, Hans Ernst Düvel, Johann Friedr. Kohlenberg, Heinr. Harm Sporldeder, Frantz Wilhelm Hölscher, Jürgen Trümper, Wilhelm Sporleder, Frantz Grove, Conrad Beye.

 

Genehmigung des Kirchen-Consistorium

 

Auf ansuchen der Gemeinde zu Esperde wird zwar derselben hiermit gestattet in dortiger Kirche eine neue Orgel und zwar oben auf der Prieche dem Altar gerade gegenüber anzulegen, jedoch mit dieser ausdrücklichen Bedingung, dass sie auch an der rechten Seite dieser Orgel, eine neue Prieche, von eben der Größe als die gegenüber liegende, auf ihre Kosten erbauen lasse; damit diejenigen Leute, welche durch die Orgel, und hinter dem Altar, ihre Plätze verlieren, solche auf dieser Prieche, - welche übrigens zu freier Disposition der Gemeinde bleiben soll -  wieder bekommen mögen. Bei Königlichen Consistorium wird demnächst von Kirchen Commissions wegen bewirktet werden, dass die Kanzel, auf Kosten der Kirche, etnweder mit dem Altar in eine gebracht, oder vorne auf das Chor gesetzet, auch der Kirche, mittelst Vergrößerung der Fenster, an der Morgens= und Mittags= Seite, mehr Licht verschaffet werde.

 

Münder und Grohnde, den 14ten Oktober 1766

Königl. Und Churfürstliche verordnete Kirchen =  Commission

 

            g. Ziehen         Stockhausen[i]

 

 


 

[i] Nds. Staatsarchiv, Hannover 74 Hameln 2424