4.6 Das Armenwesen
Alle bemittelten Einwohner aus Esperde mussten über die Heberolle einen kleinen Anteil in die Armenkasse bezahlen. Jedes Tanzvergnügen wurde ab 1839 mit einem Thaler für diesen Zweck belegt. Wurden in den Gastwirtschaften nach 10 Uhr abends noch Branntwein ausgeschenkt, hatten Wirt und Zecher eine empfindliche Strafe zu bezahlen. Auch die Strafe für nicht abgelieferte Sperlingsköpfe kam in die Armenkasse.
Für arme Einwohner zahlte die Armenkasse die Miete. Beschwerden kamen über einzelne arbeitsscheue Männer und Frauen, sowie auch über die Trunksucht[i]
Fragebogen über Gemeindehäuser
Baulicher Zustand der Gemeindehäuser im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Besitzt die Gemeinde ein eigenes Gemeindehaus ? (Ja od. Nein) |
Wer ist Eigentümer ? (die politische Gemeinde, die Realgemeinde oder die Verkopplungsinteressenten schaft ) |
Genaue Bezeichung der zu den einzelnen Wohnungen gehörenden Räume, (Stube,Küche,Kammer,Keller usw. |
Wieviel Köpfe zählen die einzelnen Familien (getrennt nach Geschlechtern angeben) |
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Ja |
Die politische Gemeinde |
I. Wohnung Stube, Küche 3 Kammern
II. Wohnung 1 Stube 1 Kammer
III. Wohnung
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I. Wohnung 2 männliche 1 weibliche
II. Wohnung 1 männlich
III. Wohnung
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In welchem baulichen Zustande befindet sich das Haus ? Wann erbaut ? |
Schließt das Bewohnen des Hauses gesundheitliche Gefahren in sich, bejahdenfalls inwiefern |
Höhe der Miete für die einzelne Wohnung pro Jahr ? |
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In einem guten Zustand. Erbaut 1900 |
Nein |
I. Wohnung Keine
II. Wohnung Keine
III. Wohnung
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Esperde, den 9 März 192754